Gesetze / BrauMäAusbV · BGBl I 2021, 1483

Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin

17 Normen · ausgefertigt 04.06.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschluss- oder Gesellenprüfung
  10. § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7 Inhalt von Teil 1
  12. § 8 Prüfungsbereich von Teil 1
  13. § 9 Inhalt von Teil 2
  14. § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
  15. § 11 Prüfungsbereich Brauprozesse
  16. § 12 Prüfungsbereich Betriebstechnik
  17. § 13 Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie
  18. § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  19. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  20. § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  22. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  23. Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin