Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
BäderFAngAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.