Gesetze / DüV 2017 · BGBl I 2017, 1305

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

16 Normen · ausgefertigt 26.05.2017 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  5. § 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
  6. § 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  7. § 6 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
  8. § 7 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
  9. § 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
  10. § 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)
  11. § 10 Aufzeichnungen
  12. § 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
  13. § 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
  14. § 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  15. § 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  16. § 14 Ordnungswidrigkeiten
  17. § 15 Übergangsvorschrift
  18. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier
  19. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger
  20. Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen
  21. Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1 und 2) Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
  22. Anlage 5 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ………
  23. Anlage 6 (weggefallen)
  24. Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3) Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
  25. Anlage 8 (zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  26. Anlage 9 (zu § 12) Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)