Gesetze / DSGVO · CELEX 02016R0679-20160504

Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

99 Normen · Änderungen

  1. Art 1 Gegenstand und Ziele
  2. Art 2 Sachlicher Anwendungsbereich
  3. Art 3 Räumlicher Anwendungsbereich
  4. Art 4 Begriffsbestimmungen
  5. Art 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  6. Art 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  7. Art 7 Bedingungen für die Einwilligung
  8. Art 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
  9. Art 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  10. Art 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
  11. Art 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
  12. Art 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  13. Art 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
  14. Art 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  15. Art 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  16. Art 16 Recht auf Berichtigung
  17. Art 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  18. Art 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  19. Art 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  20. Art 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
  21. Art 21 Widerspruchsrecht
  22. Art 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
  23. Art 23 Beschränkungen
  24. Art 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
  25. Art 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  26. Art 26 Gemeinsam Verantwortliche
  27. Art 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
  28. Art 28 Auftragsverarbeiter
  29. Art 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
  30. Art 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  31. Art 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  32. Art 32 Sicherheit der Verarbeitung
  33. Art 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
  34. Art 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
  35. Art 35 Datenschutz-Folgenabschätzung
  36. Art 36 Vorherige Konsultation
  37. Art 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  38. Art 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten
  39. Art 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  40. Art 40 Verhaltensregeln
  41. Art 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
  42. Art 42 Zertifizierung
  43. Art 43 Zertifizierungsstellen
  44. Art 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
  45. Art 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
  46. Art 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
  47. Art 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
  48. Art 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
  49. Art 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle
  50. Art 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
  51. Art 51 Aufsichtsbehörde
  52. Art 52 Unabhängigkeit
  53. Art 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
  54. Art 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde
  55. Art 55 Zuständigkeit
  56. Art 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
  57. Art 57 Aufgaben
  58. Art 58 Befugnisse
  59. Art 59 Tätigkeitsbericht
  60. Art 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
  61. Art 61 Gegenseitige Amtshilfe
  62. Art 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
  63. Art 63 Kohärenzverfahren
  64. Art 64 Stellungnahme des Ausschusses
  65. Art 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss
  66. Art 66 Dringlichkeitsverfahren
  67. Art 67 Informationsaustausch
  68. Art 68 Europäischer Datenschutzausschuss
  69. Art 69 Unabhängigkeit
  70. Art 70 Aufgaben des Ausschusses
  71. Art 71 Berichterstattung
  72. Art 72 Verfahrensweise
  73. Art 73 Vorsitz
  74. Art 74 Aufgaben des Vorsitzes
  75. Art 75 Sekretariat
  76. Art 76 Vertraulichkeit
  77. Art 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  78. Art 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
  79. Art 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
  80. Art 80 Vertretung von betroffenen Personen
  81. Art 81 Aussetzung des Verfahrens
  82. Art 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz
  83. Art 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
  84. Art 84 Sanktionen
  85. Art 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
  86. Art 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
  87. Art 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer
  88. Art 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
  89. Art 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
  90. Art 90 Geheimhaltungspflichten
  91. Art 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
  92. Art 92 Ausübung der Befugnisübertragung
  93. Art 93 Ausschussverfahren
  94. Art 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
  95. Art 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
  96. Art 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
  97. Art 97 Berichte der Kommission
  98. Art 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
  99. Art 99 Inkrafttreten und Anwendung