Gesetze / DSGVO · CELEX 02016R0679-20160504
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
99 Normen · Änderungen
- Art 1 Gegenstand und Ziele
- Art 2 Sachlicher Anwendungsbereich
- Art 3 Räumlicher Anwendungsbereich
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art 7 Bedingungen für die Einwilligung
- Art 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Art 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Art 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
- Art 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Art 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Art 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art 16 Recht auf Berichtigung
- Art 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Art 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Art 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Art 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
- Art 21 Widerspruchsrecht
- Art 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Art 23 Beschränkungen
- Art 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Art 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art 26 Gemeinsam Verantwortliche
- Art 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Art 28 Auftragsverarbeiter
- Art 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Art 32 Sicherheit der Verarbeitung
- Art 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Art 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art 35 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art 36 Vorherige Konsultation
- Art 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Art 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art 40 Verhaltensregeln
- Art 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- Art 42 Zertifizierung
- Art 43 Zertifizierungsstellen
- Art 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Art 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Art 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Art 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- Art 51 Aufsichtsbehörde
- Art 52 Unabhängigkeit
- Art 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Art 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Art 55 Zuständigkeit
- Art 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
- Art 57 Aufgaben
- Art 58 Befugnisse
- Art 59 Tätigkeitsbericht
- Art 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Art 61 Gegenseitige Amtshilfe
- Art 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Art 63 Kohärenzverfahren
- Art 64 Stellungnahme des Ausschusses
- Art 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Art 66 Dringlichkeitsverfahren
- Art 67 Informationsaustausch
- Art 68 Europäischer Datenschutzausschuss
- Art 69 Unabhängigkeit
- Art 70 Aufgaben des Ausschusses
- Art 71 Berichterstattung
- Art 72 Verfahrensweise
- Art 73 Vorsitz
- Art 74 Aufgaben des Vorsitzes
- Art 75 Sekretariat
- Art 76 Vertraulichkeit
- Art 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art 80 Vertretung von betroffenen Personen
- Art 81 Aussetzung des Verfahrens
- Art 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Art 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Art 84 Sanktionen
- Art 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Art 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Art 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Art 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Art 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Art 90 Geheimhaltungspflichten
- Art 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
- Art 92 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 93 Ausschussverfahren
- Art 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Art 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Art 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Art 97 Berichte der Kommission
- Art 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Art 99 Inkrafttreten und Anwendung