Gesetze / Designgesetz
GeschmMG 2004§ 8 Formelle Berechtigung
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.
Gesetze / Designgesetz
GeschmMG 2004Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.