Gesetze / DrittelbG · BGBl I 2004, 974
Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
16 Normen · ausgefertigt 18.05.2004 · Änderungen
- Teil 1 · Geltungsbereich
- § 1 Erfasste Unternehmen
- § 2 Konzern
- § 3 Arbeitnehmer, Betrieb
- Teil 2 · Aufsichtsrat
- § 4 Zusammensetzung
- § 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Ersatzmitglieder
- § 7a Nichterreichen des Geschlechteranteils
- § 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 10 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- Teil 3 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 13 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 14 Verweisungen
- § 15 Übergangsregelung