Gesetze / DublÜbk · BGBl II 1994, 792

Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags

0 Normen · ausgefertigt 15.06.1990 · Änderungen