Gesetze / EBRG · BGBl I 1996, 1548

Gesetz über Europäische Betriebsräte

47 Normen · ausgefertigt 28.10.1996 · Änderungen

  1. Erster Teil · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  3. § 2 Geltungsbereich
  4. § 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
  5. § 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
  6. § 5 Auskunftsanspruch
  7. § 6 Herrschendes Unternehmen
  8. § 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
  9. Zweiter Teil · Besonderes Verhandlungsgremium
  10. § 8 Aufgabe
  11. § 9 Bildung
  12. § 10 Zusammensetzung
  13. § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
  14. § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  15. § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
  16. § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
  17. § 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
  18. § 16 Kosten und Sachaufwand
  19. Dritter Teil · Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  20. § 17 Gestaltungsfreiheit
  21. § 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
  22. § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
  23. § 20 Übergangsbestimmung
  24. Vierter Teil · Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
  25. Erster Abschnitt · Errichtung des Europäischen Betriebsrats
  26. § 21 Voraussetzungen
  27. § 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
  28. § 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
  29. § 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
  30. Zweiter Abschnitt · Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
  31. § 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
  32. § 26 Ausschuss
  33. § 27 Sitzungen
  34. § 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
  35. Dritter Abschnitt · Mitwirkungsrechte
  36. § 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
  37. § 30 Unterrichtung und Anhörung
  38. § 31 Tendenzunternehmen
  39. Vierter Abschnitt · Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
  40. § 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
  41. § 33 Aufnahme von Verhandlungen
  42. Fünfter Teil · Gemeinsame Bestimmungen
  43. § 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  44. § 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
  45. § 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
  46. § 37 Wesentliche Strukturänderung
  47. § 38 Fortbildung
  48. § 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
  49. § 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
  50. Sechster Teil · Bestehende Vereinbarungen
  51. § 41 Fortgeltung
  52. Siebter Teil · Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
  53. § 41a Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen
  54. § 41b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  55. § 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
  56. § 43 Strafvorschriften
  57. § 44 Strafvorschriften
  58. § 45 Bußgeldvorschriften