Gesetze / EBRG · BGBl I 1996, 1548
Gesetz über Europäische Betriebsräte
47 Normen · ausgefertigt 28.10.1996 · Änderungen
- Erster Teil · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
- § 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
- § 5 Auskunftsanspruch
- § 6 Herrschendes Unternehmen
- § 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
- Zweiter Teil · Besonderes Verhandlungsgremium
- § 8 Aufgabe
- § 9 Bildung
- § 10 Zusammensetzung
- § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
- § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
- § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
- § 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
- § 16 Kosten und Sachaufwand
- Dritter Teil · Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
- § 17 Gestaltungsfreiheit
- § 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
- § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
- § 20 Übergangsbestimmung
- Vierter Teil · Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
- Erster Abschnitt · Errichtung des Europäischen Betriebsrats
- § 21 Voraussetzungen
- § 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
- § 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
- § 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
- Zweiter Abschnitt · Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
- § 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
- § 26 Ausschuss
- § 27 Sitzungen
- § 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
- Dritter Abschnitt · Mitwirkungsrechte
- § 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
- § 30 Unterrichtung und Anhörung
- § 31 Tendenzunternehmen
- Vierter Abschnitt · Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
- § 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
- § 33 Aufnahme von Verhandlungen
- Fünfter Teil · Gemeinsame Bestimmungen
- § 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- § 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
- § 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
- § 37 Wesentliche Strukturänderung
- § 38 Fortbildung
- § 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
- § 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
- Sechster Teil · Bestehende Vereinbarungen
- § 41 Fortgeltung
- Siebter Teil · Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 41a Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen
- § 41b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
- § 43 Strafvorschriften
- § 44 Strafvorschriften
- § 45 Bußgeldvorschriften