Gesetze / Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse
EG-ObstGemüseV§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.