Gesetze / Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse

EG-ObstGemüseV

§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.

§ 2