Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

StGBEG

Art 11 Freiheitsstrafdrohungen

Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.

Art 10 Art 12