Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 35
Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEGAuf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.