Gesetze / Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024

EM2024LärmSchV

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft.

§ 3