Gesetze / EMRK · BGBl. 2010 II S. 1198
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention)
59 Normen · ausgefertigt 04.11.1950 · Änderungen
- Präambel
- Art 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
- Abschnitt I · Rechte und Freiheiten
- Art 2 Recht auf Leben
- Art 3 Verbot der Folter
- Art 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
- Art 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit
- Art 6 Recht auf ein faires Verfahren
- Art 7 Keine Strafe ohne Gesetz
- Art 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Art 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Art 10 Freiheit der Meinungsäußerung
- Art 11 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Art 12 Recht auf Eheschließung
- Art 13 Recht auf wirksame Beschwerde
- Art 14 Diskriminierungsverbot
- Art 15 Abweichen im Notstandsfall
- Art 16 Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
- Art 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte
- Art 18 Begrenzung der Rechtseinschränkungen
- Abschnitt II · Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Art 19 Errichtung des Gerichtshofs
- Art 20 Zahl der Richter
- Art 21 Voraussetzungen für das Amt
- Art 22 Wahl der Richter
- Art 23 Amtszeit und Entlassung
- Art 24 Kanzlei und Berichterstatter
- Art 25 Plenum des Gerichtshofs
- Art 26 Einzelrichterbesetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer
- Art 27 Befugnisse des Einzelrichters
- Art 28 Befugnisse der Ausschüsse
- Art 29 Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit
- Art 30 Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
- Art 31 Befugnisse der Großen Kammer
- Art 32 Zuständigkeit des Gerichtshofs
- Art 33 Staatenbeschwerden
- Art 34 Individualbeschwerden
- Art 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art 36 Beteiligung Dritter
- Art 37 Streichung von Beschwerden
- Art 38 Prüfung der Rechtssache
- Art 39 Gütliche Einigung
- Art 40 Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht
- Art 41 Gerechte Entschädigung
- Art 42 Urteile der Kammern
- Art 43 Verweisung an die Große Kammer
- Art 44 Endgültige Urteile
- Art 45 Begründung der Urteile und Entscheidungen
- Art 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile
- Art 47 Gutachten
- Art 48 Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs
- Art 49 Begründung der Gutachten
- Art 50 Kosten des Gerichtshofs
- Art 51 Vorrechte und Immunitäten der Richter
- Abschnitt III · Verschiedene Bestimmungen
- Art 52 Anfragen des Generalsekretärs
- Art 53 Wahrung anerkannter Menschenrechte
- Art 54 Befugnisse des Ministerkomitees
- Art 55 Ausschluss anderer Verfahren zur Streitbeilegung
- Art 56 Räumlicher Geltungsbereich
- Art 57 Vorbehalte
- Art 58 Kündigung
- Art 59 Unterzeichnung und Ratifikation
- Schlussformel