Gesetze / EMRK-ZP1 EMRK-ZP1 Art 5 Verhältnis zur Konvention Die Hohen Vertragsparteien betrachten die Artikel 1, 2, 3 und 4 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.