Gesetze / EMRK-ZP4 · BGBl. 2010 II S. 1198
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
7 Normen · ausgefertigt 16.09.1963 · Änderungen
- Präambel
- Art 1 Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
- Art 2 Freizügigkeit
- Art 3 Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
- Art 4 Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
- Art 5 Räumlicher Geltungsbereich
- Art 6 Verhältnis zur Konvention
- Art 7 Unterzeichnung und Ratifikation
- Schlussformel