Gesetze / EMRK-ZP4 · BGBl. 2010 II S. 1198

Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind

7 Normen · ausgefertigt 16.09.1963 · Änderungen

  1. Präambel
  2. Art 1 Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
  3. Art 2 Freizügigkeit
  4. Art 3 Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
  5. Art 4 Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
  6. Art 5 Räumlicher Geltungsbereich
  7. Art 6 Verhältnis zur Konvention
  8. Art 7 Unterzeichnung und Ratifikation
  9. Schlussformel