Gesetze / ERPSchG · BGBl I 2007, 1160, 1162

Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau

4 Normen · ausgefertigt 26.06.2007 · Änderungen

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4