Gesetze / ERPWiPlanG 2024 · BGBl I 2023, Nr. 388

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024

9 Normen · ausgefertigt 20.12.2023 · Änderungen

  1. § 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
  2. § 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
  3. § 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
  4. § 4 Übernahme von Gewährleistungen
  5. § 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
  6. § 6 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
  7. § 7 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans
  8. § 8 Befristung
  9. § 9 Inkrafttreten
  10. Anlage (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007