Gesetze / ERPWiPlanG 2026 · BGBl. I 2025, Nr. 346

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026

7 Normen · ausgefertigt 22.12.2025 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
  3. § 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
  4. § 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
  5. § 4 Übernahme von Gewährleistungen
  6. § 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
  7. § 6 Befristung
  8. § 7 Inkrafttreten
  9. Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan
  10. Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
  11. Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
  12. Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens