Gesetze / ERPWiPlanG 2026 · BGBl. I 2025, Nr. 346
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
7 Normen · ausgefertigt 22.12.2025 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
- § 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
- § 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
- § 4 Übernahme von Gewährleistungen
- § 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
- § 6 Befristung
- § 7 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan
- Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
- Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
- Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens