Gesetze / ERechV · BGBl I 2017, 3555

Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes

11 Normen · ausgefertigt 13.10.2017 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Verbindlichkeit der elektronischen Form
  5. § 4 Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung
  6. § 5 Inhalt der elektronischen Rechnung
  7. § 6 Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
  8. § 7 Schutz personenbezogener Daten
  9. § 8 Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten
  10. § 9 Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland
  11. § 10 Prüfung
  12. § 11 Inkrafttreten