Gesetze / ESMFinG · BGBl I 2012, 1918

Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus

8 Normen · ausgefertigt 13.09.2012 · Änderungen

  1. § 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität
  2. § 2 Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
  3. § 3 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
  4. § 4 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
  5. § 5 Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
  6. § 6 Beteiligung durch ein Sondergremium
  7. § 7 Unterrichtung durch die Bundesregierung
  8. § 8 Inkrafttreten