Gesetze / ESVGDüV · BGBl I 2023, Nr. 76

Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes

12 Normen · ausgefertigt 09.03.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
  5. § 4 Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
  6. § 5 Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
  7. § 6 Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
  8. § 7 Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
  9. § 8 Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
  10. § 9 Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
  11. § 10 Art und Form der Datenübermittlung
  12. § 11 Datenschutz und Datensicherheit
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Schlussformel