Gesetze / EUZBBGVbg · BGBl I 2006, 2177
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
0 Normen · ausgefertigt 28.09.2006 · Änderungen
- I. Unterrichtung des Deutschen Bundestages
- II. Stellungnahme des Deutschen Bundestages
- III. Information über europäische Rechtsakte
- IV. Verfahren vor den Europäischen Gerichten
- V. Übergang zu Mehrheitsentscheidungen
- VI. Beitritt und Vertragsrevision
- VII. Zusammenarbeit zwischen Ständiger Vertretung und Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages
- VIII. Vertraulichkeit
- IX. Schlussbestimmungen
- Schlussformel
- Anlage 1 Vorhaben
- Anlage 2 Berichtsbogen