Gesetze / Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten
ErzUrlSoldV§ 7
Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.
Gesetze / Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten
ErzUrlSoldVDie Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.