Gesetze / EnEV 2007 · BGBl I 2007, 1519
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
40 Normen · ausgefertigt 24.07.2007 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Zu errichtende Gebäude
- § 3 Anforderungen an Wohngebäude
- § 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
- § 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
- § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
- § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
- Abschnitt 3 · Bestehende Gebäude und Anlagen
- § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
- § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
- § 10a (weggefallen)
- § 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
- § 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Abschnitt 4 · Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
- § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln
- § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
- § 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
- Abschnitt 5 · Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 17 Grundsätze des Energieausweises
- § 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
- § 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
- § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
- Abschnitt 6 · Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
- § 22 Gemischt genutzte Gebäude
- § 23 Regeln der Technik
- § 24 Ausnahmen
- § 25 Befreiungen
- § 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
- § 26 Verantwortliche
- § 26a Private Nachweise
- § 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 26c Registriernummern
- § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 26e Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 26f Erfahrungsberichte der Länder
- § 27 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
- § 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9)Anforderungen an Wohngebäude
- Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9)Anforderungen an Nichtwohngebäude
- Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
- Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1)Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
- Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2)Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln
- Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
- Anlage 6 (zu § 16)Muster Energieausweis Wohngebäude
- Anlage 7 (zu § 16)Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
- Anlage 8 (zu § 16)Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
- Anlage 9 (zu § 16)Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
- Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen
- Anlage 11 (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2)Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung