Gesetze / EnEV 2007 · BGBl I 2007, 1519

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

40 Normen · ausgefertigt 24.07.2007 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Zu errichtende Gebäude
  7. § 3 Anforderungen an Wohngebäude
  8. § 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
  9. § 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
  10. § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
  11. § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
  12. § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
  13. Abschnitt 3 · Bestehende Gebäude und Anlagen
  14. § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
  15. § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
  16. § 10a (weggefallen)
  17. § 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
  18. § 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  19. Abschnitt 4 · Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
  20. § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln
  21. § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
  22. § 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
  23. Abschnitt 5 · Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
  24. § 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
  25. § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  26. § 17 Grundsätze des Energieausweises
  27. § 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
  28. § 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
  29. § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
  30. § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
  31. Abschnitt 6 · Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
  32. § 22 Gemischt genutzte Gebäude
  33. § 23 Regeln der Technik
  34. § 24 Ausnahmen
  35. § 25 Befreiungen
  36. § 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
  37. § 26 Verantwortliche
  38. § 26a Private Nachweise
  39. § 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
  40. § 26c Registriernummern
  41. § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
  42. § 26e Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
  43. § 26f Erfahrungsberichte der Länder
  44. § 27 Ordnungswidrigkeiten
  45. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  46. § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
  47. § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
  48. § 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
  49. § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  50. Schlussformel
  51. Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9)Anforderungen an Wohngebäude
  52. Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9)Anforderungen an Nichtwohngebäude
  53. Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
  54. Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1)Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
  55. Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2)Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln
  56. Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
  57. Anlage 6 (zu § 16)Muster Energieausweis Wohngebäude
  58. Anlage 7 (zu § 16)Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
  59. Anlage 8 (zu § 16)Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
  60. Anlage 9 (zu § 16)Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
  61. Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen
  62. Anlage 11 (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2)Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung