Gesetze / EndlSiAnfV · BGBl I 2020, 2094
Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
21 Normen · ausgefertigt 06.10.2020 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Langzeitsicherheit
- § 3 Bewertungszeitraum; Entwicklungen des Endlagersystems
- § 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
- § 5 Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
- § 6 Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
- § 7 Dosiswerte im Bewertungszeitraum
- § 8 Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen
- Abschnitt 3 · Erkundung des Endlagerstandortes und Planung des Endlagers
- § 9 Erkundung des Endlagerstandortes
- § 10 Sicherheitskonzept
- § 11 Auslegung des Endlagers
- § 12 Optimierung des Endlagersystems
- Abschnitt 4 · Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung
- § 13 Rückholbarkeit eingelagerter Endlagergebinde
- § 14 Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde
- Abschnitt 5 · Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers
- § 15 Errichtung des Endlagers
- § 16 Probebetrieb des Endlagers
- § 17 Sicherheit während der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers; Anlagenzustände
- § 18 Einlagerung von radioaktiven Abfällen
- § 19 Stilllegung des Endlagers
- Abschnitt 6 · Weitere Vorschriften
- § 20 Überwachung des Endlagers und seiner Umgebung
- § 21 Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort
- Anlage (zu § 8 Absatz 2) Berechnung des Neutronenmultiplikationsfaktors