Gesetze / EndlSiAnfV · BGBl I 2020, 2094

Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

21 Normen · ausgefertigt 06.10.2020 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Langzeitsicherheit
  6. § 3 Bewertungszeitraum; Entwicklungen des Endlagersystems
  7. § 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
  8. § 5 Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
  9. § 6 Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
  10. § 7 Dosiswerte im Bewertungszeitraum
  11. § 8 Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen
  12. Abschnitt 3 · Erkundung des Endlagerstandortes und Planung des Endlagers
  13. § 9 Erkundung des Endlagerstandortes
  14. § 10 Sicherheitskonzept
  15. § 11 Auslegung des Endlagers
  16. § 12 Optimierung des Endlagersystems
  17. Abschnitt 4 · Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung
  18. § 13 Rückholbarkeit eingelagerter Endlagergebinde
  19. § 14 Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde
  20. Abschnitt 5 · Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers
  21. § 15 Errichtung des Endlagers
  22. § 16 Probebetrieb des Endlagers
  23. § 17 Sicherheit während der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers; Anlagenzustände
  24. § 18 Einlagerung von radioaktiven Abfällen
  25. § 19 Stilllegung des Endlagers
  26. Abschnitt 6 · Weitere Vorschriften
  27. § 20 Überwachung des Endlagers und seiner Umgebung
  28. § 21 Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort
  29. Anlage (zu § 8 Absatz 2) Berechnung des Neutronenmultiplikationsfaktors