Gesetze / Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
EuPatAnmVeröffV§ 2
Die deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.
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EuPatAnmVeröffVDie deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.