Gesetze / ExpertenratV · BGBl I 2020, 2386

Verordnung zur Ausgestaltung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen und zur Einsetzung der Geschäftsstelle

10 Normen · ausgefertigt 09.11.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Sitz des Expertenrats für Klimafragen
  3. § 2 Geschäftsstelle
  4. § 3 Unvereinbarkeit von Ämtern und Verschwiegenheitspflicht
  5. § 4 Ausscheiden eines Mitglieds des Expertenrats für Klimafragen
  6. § 5 Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
  7. § 6 Anhörung und Befragung von Behörden oder Sachverständigen
  8. § 7 Datenübermittlung
  9. § 8 Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung
  10. § 9 Schiedsrichterliches Verfahren
  11. § 10 Inkrafttreten