Gesetze / ExpertenratV · BGBl I 2020, 2386
Verordnung zur Ausgestaltung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen und zur Einsetzung der Geschäftsstelle
10 Normen · ausgefertigt 09.11.2020 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Sitz des Expertenrats für Klimafragen
- § 2 Geschäftsstelle
- § 3 Unvereinbarkeit von Ämtern und Verschwiegenheitspflicht
- § 4 Ausscheiden eines Mitglieds des Expertenrats für Klimafragen
- § 5 Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
- § 6 Anhörung und Befragung von Behörden oder Sachverständigen
- § 7 Datenübermittlung
- § 8 Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung
- § 9 Schiedsrichterliches Verfahren
- § 10 Inkrafttreten