Gesetze / FäV · BGBl I 1995, 752

Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen

17 Normen · ausgefertigt 24.05.1995 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. § 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
  5. § 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
  6. § 5 Fahrpläne
  7. § 6 Anlegestellen
  8. § 7 Sicherheit und Ordnung an Bord
  9. § 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
  10. § 9 Verhalten der Fährbenutzer
  11. § 10 Beförderung gefährlicher Güter
  12. § 11 Ausschluß von Beförderungen
  13. § 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
  14. § 13 Sicherung der Fähre
  15. § 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
  16. § 15 Übergangsregelung
  17. § 16 Ordnungswidrigkeiten
  18. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  19. Anlage (weggefallen)