Gesetze / FKSDVO · BGBl I 2019, 1778

Verordnung zur Bestimmung weiterer Daten, die im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gespeichert werden

8 Normen · ausgefertigt 18.11.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Speicherung von Daten zu Personen, die tätig oder scheinbar tätig sind
  3. § 2 Speicherung von Daten zu Arbeitgebern, Entleihern und Auftraggebern
  4. § 3 Speicherung von Daten zu Unternehmen
  5. § 4 Speicherung von Daten aus Hinweisen
  6. § 5 Speicherung von weiteren Ortsangaben
  7. § 6 Speicherung von Daten zu Beschuldigten und Betroffenen
  8. § 7 Speicherung von Daten zu Zeugen
  9. § 8 Inkrafttreten