Gesetze / Feiertagsgesetz
FTG§ 11 Verwaltungsvorschriften
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.