Gesetze / FeV 2010 · BGBl I 2010, 1980

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

94 Normen · ausgefertigt 13.12.2010 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. I. · Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
  4. § 1 Grundregel der Zulassung
  5. § 2 Eingeschränkte Zulassung
  6. § 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
  7. II. · Führen von Kraftfahrzeugen
  8. 1. · Allgemeine Regelungen
  9. § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
  10. § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
  11. § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  12. § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
  13. § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
  14. § 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
  15. 2. · Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  16. § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  17. § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
  18. § 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
  19. § 10 Mindestalter
  20. § 11 Eignung
  21. § 12 Sehvermögen
  22. § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
  23. § 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
  24. § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
  25. § 15 Fahrerlaubnisprüfung
  26. § 16 Theoretische Prüfung
  27. § 17 Praktische Prüfung
  28. § 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
  29. § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
  30. § 19 Schulung in Erster Hilfe
  31. § 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  32. 3. · Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
  33. § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  34. § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
  35. § 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
  36. § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
  37. § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  38. § 24a Gültigkeit von Führerscheinen
  39. § 25 Ausfertigung des Führerscheins
  40. § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  41. § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  42. 4. · Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
  43. § 26 Dienstfahrerlaubnis
  44. § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
  45. 5. · Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
  46. § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  47. § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
  48. § 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
  49. § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  50. § 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
  51. § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  52. 6. · Fahrerlaubnis auf Probe
  53. § 32 Ausnahmen von der Probezeit
  54. § 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  55. § 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
  56. § 35 Aufbauseminare
  57. § 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
  58. § 37 Teilnahmebescheinigung
  59. § 38 Verkehrspsychologische Beratung
  60. § 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
  61. 7. · Fahreignungs-Bewertungssystem
  62. § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
  63. § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
  64. § 42 Fahreignungsseminar
  65. § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
  66. § 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
  67. § 44 Teilnahmebescheinigung
  68. § 45 (weggefallen)
  69. 8. · Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
  70. § 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen
  71. § 47 Verfahrensregelungen
  72. 9. · Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
  73. § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  74. 10. · Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  75. § 48a Voraussetzungen
  76. § 48b Evaluation
  77. III. · Register
  78. 1. · Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
  79. § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
  80. § 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
  81. § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
  82. § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
  83. § 53 (weggefallen)
  84. § 54 Sicherung gegen Missbrauch
  85. § 55 Aufzeichnung der Abrufe
  86. § 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
  87. § 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  88. § 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  89. 2. · Fahreignungsregister
  90. § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
  91. § 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
  92. § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
  93. § 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
  94. § 63 Vorzeitige Tilgung
  95. § 64 Identitätsnachweis
  96. IV. · Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
  97. § 65 Ärztliche Gutachter
  98. § 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  99. § 67 Sehteststelle
  100. § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
  101. § 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
  102. § 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  103. § 71 Verkehrspsychologische Beratung
  104. § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
  105. § 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  106. § 72 Begutachtung
  107. V. · Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
  108. § 73 Zuständigkeiten
  109. § 74 Ausnahmen
  110. § 75 Ordnungswidrigkeiten
  111. § 76 Übergangsrecht
  112. § 77 Verweis auf technische Regelwerke
  113. § 78 Inkrafttreten
  114. Schlussformel
  115. Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
  116. Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
  117. Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
  118. Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  119. Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
  120. Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
  121. Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen
  122. Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung
  123. Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung ab 17 Jahre
  124. Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
  125. Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  126. Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
  127. Anlage 8b (zu § 48a)
  128. Anlage 8c (zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
  129. Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
  130. Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
  131. Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
  132. Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  133. Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
  134. Anlage 12 (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
  135. Anlage 13 (zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  136. Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  137. Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
  138. Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  139. Anlage 15a (zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
  140. Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
  141. Anlage 17 (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
  142. Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4