Gesetze / FinAusglG 2005 · BGBl I 2001, 3955, 3956

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

19 Normen · ausgefertigt 20.12.2001 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
  2. § 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
  3. § 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
  4. § 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
  5. Zweiter Abschnitt · Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
  6. § 4 Finanzkraftausgleich
  7. § 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
  8. § 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
  9. § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
  10. § 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
  11. § 9 Einwohnerzahl
  12. § 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
  13. Dritter Abschnitt · Bundesergänzungszuweisungen
  14. § 11 Bundesergänzungszuweisungen
  15. Vierter Abschnitt · Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
  16. § 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
  17. § 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
  18. § 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  19. § 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  20. § 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
  21. § 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
  22. § 18 Berichts- und Auskunftspflichten
  23. § 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020