Gesetze / FinSV · BGBl I 2016, 2140

Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren

28 Normen · ausgefertigt 05.09.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  3. § 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
  4. § 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
  5. § 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
  6. § 4 Verfahrenssprache
  7. § 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
  8. § 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
  9. § 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
  10. § 8 Behandlung des Antrags
  11. § 9 Schlichtungsvorschlag
  12. § 10 Kosten des Verfahrens
  13. § 10a Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
  14. Abschnitt 2 · Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
  15. § 11 Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
  16. § 12 Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
  17. § 13 Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
  18. § 14 Vergütung der Schlichter
  19. § 15 Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
  20. § 16 Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
  21. § 17 Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
  22. § 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
  23. § 19 Widerruf der Anerkennung
  24. Abschnitt 3 · Berichts- und Informationspflichten
  25. § 20 Tätigkeitsbericht
  26. § 21 Evaluationsbericht
  27. § 22 Informationen zur Schlichtungsstelle und ihrem Verfahren
  28. § 23 Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  29. Abschnitt 4 · Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen
  30. § 24 Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
  31. § 25 Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
  32. § 26 Übergangsregelungen
  33. § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten