Gesetze / FischwAusbStEignV · BGBl I 2017, 3822

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

4 Normen · ausgefertigt 27.11.2017 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Mindestanforderungen an die Einrichtung und an den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte
  3. § 2 Sonstige Vorschriften
  4. § 3 Ausnahmeregelung
  5. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten