Gesetze / FlugLSV 3 · BGBl I 2013, 3292
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11 Normen · ausgefertigt 20.08.2013 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Entschädigungsgrundsätze
- § 3 Außenwohnbereich
- § 4 Fluglärmbelastung von Grundstücken
- § 5 Entschädigungspauschalen bei Wohnungen
- § 6 Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes
- § 7 Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung
- § 8 Entschädigung in besonderen Fällen
- § 9 Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen
- § 10 Auszahlung
- § 11 Inkrafttreten
- Schlussformel