Gesetze / FoMaFüPrV · BGBl I 2009, 2165

Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin

10 Normen · ausgefertigt 23.07.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Gliederung der Prüfung
  5. § 4 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik“
  6. § 5 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte“
  7. § 6 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren“
  8. § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
  9. § 8 Bestehen der Prüfung
  10. § 9 Wiederholung der Prüfung
  11. § 10 Inkrafttreten
  12. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 4) Muster
  13. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 4) Muster