Gesetze / FrischZV 2021 · BGBl I 2021, 980

Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln

5 Normen · ausgefertigt 10.05.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Frischzellen
  3. § 2 Verbot der Verwendung von Frischzellen
  4. § 3 Ausnahmen vom Verbot
  5. § 4 Hinweis auf Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes
  6. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  7. Schlussformel