Gesetze / FzgTeilÜbk · BGBl II 1965, 858
Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
0 Normen · ausgefertigt 20.03.1958 · Änderungen