Gesetze / GAufzV 2017 · BGBl I 2017, 2367

Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung

8 Normen · ausgefertigt 12.07.2017 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
  3. § 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
  4. § 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
  5. § 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
  6. § 5 Stammdokumentation
  7. § 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
  8. § 7 Schlussvorschrift
  9. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  10. Schlussformel
  11. Anlage (zu § 5) Umfang der Stammdokumentation