Gesetze / GEIG · BGBl I 2021, 354

Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität

17 Normen · ausgefertigt 18.03.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften
  6. § 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
  7. § 4 Leitungsinfrastruktur
  8. § 5 Errichtung eines Ladepunktes
  9. Abschnitt 3 · Zu errichtende Gebäude
  10. § 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
  11. § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
  12. Abschnitt 4 · Bestehende Gebäude
  13. § 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
  14. § 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
  15. § 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
  16. Abschnitt 5 · Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
  17. § 11 Gemischt genutzte Gebäude
  18. § 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
  19. § 13 Unternehmererklärung
  20. § 14 Ausnahmen
  21. Abschnitt 6 · Bußgeld- und Schlussvorschriften
  22. § 15 Bußgeldvorschriften
  23. § 16 Übergangsvorschriften
  24. § 17 Inkrafttreten