Gesetze / GGArt91cÄndVtr 1 · BGBl I 2019, 1127 (2851)

Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

3 Normen · ausgefertigt 21.03.2019 · Änderungen

  1. Präambel
  2. Art 1 Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
  3. Art 2 Bekanntmachungserlaubnis
  4. Art 3 Inkrafttreten