Gesetze / GGVSee 2015 / Änderungen
Änderungen im GGVSee 2015
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
10.01.2020
§ 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
31.10.2019
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zulassung zur Beförderung · § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung · § 5 Verladung gefährlicher Güter · § 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter · § 7 Ausnahmen · § 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur · § 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden · § 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen · § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · § 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit · § 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes · § 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft · § 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen · § 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes · § 17 Pflichten des Versenders · § 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen · § 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers · § 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen · § 21 Pflichten des Beförderers · § 22 Pflichten des Reeders · § 23 Pflichten des Schiffsführers · § 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten · § 25 Pflichten des Empfängers · § 26 Pflichten mehrerer Beteiligter · § 27 Ordnungswidrigkeiten · § 28 Übergangsbestimmungen