Gesetze / GSGV 14 2016 · BGBl I 2015, 692

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

29 Normen · ausgefertigt 13.05.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  7. § 4 Konformitätsvermutung
  8. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  9. § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  10. § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  11. § 7 Bevollmächtigter des Herstellers
  12. § 8 Pflichten des Einführers
  13. § 9 Pflichten des Händlers
  14. § 10 Einführer oder Händler als Hersteller
  15. § 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
  16. Abschnitt 3 · Konformitätsbewertung
  17. § 12 Einstufung von Druckgeräten
  18. § 13 Konformitätsbewertungsverfahren
  19. § 14 Europäische Werkstoffzulassung
  20. § 15 CE-Kennzeichnung
  21. Abschnitt 4 · Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
  22. § 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
  23. § 17 Betreiberprüfstellen
  24. Abschnitt 5 · Notfallverfahren
  25. § 17a Anwendung der Notfallverfahren
  26. § 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
  27. § 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
  28. § 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
  29. § 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
  30. Abschnitt 6 · Marktüberwachung
  31. § 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
  32. § 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
  33. § 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
  34. § 21 Formale Nichtkonformität
  35. Abschnitt 7 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  36. § 22 Ordnungswidrigkeiten
  37. § 23 Übergangsvorschriften
  38. § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  39. Schlussformel