Gesetze / GSGV 14 2016 · BGBl I 2015, 692
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
29 Normen · ausgefertigt 13.05.2015 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 4 Konformitätsvermutung
- Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 7 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 8 Pflichten des Einführers
- § 9 Pflichten des Händlers
- § 10 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 · Konformitätsbewertung
- § 12 Einstufung von Druckgeräten
- § 13 Konformitätsbewertungsverfahren
- § 14 Europäische Werkstoffzulassung
- § 15 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 4 · Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
- § 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
- § 17 Betreiberprüfstellen
- Abschnitt 5 · Notfallverfahren
- § 17a Anwendung der Notfallverfahren
- § 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
- § 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- § 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- § 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 6 · Marktüberwachung
- § 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- § 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- § 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
- § 21 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 7 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- § 22 Ordnungswidrigkeiten
- § 23 Übergangsvorschriften
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel