Gesetze / GSGV 9 · BGBl I 1993, 704

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

15 Normen · ausgefertigt 12.05.1993 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen
  4. § 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
  5. § 5 CE-Kennzeichnung
  6. § 6 Voraussetzungen für die Bereitstellung von unvollständigen Maschinen auf dem Markt
  7. § 6a Anwendung der Notfallverfahren
  8. § 6b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Maschinen
  9. § 6c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
  10. § 6d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
  11. § 6e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
  12. § 7 Marktüberwachung
  13. § 8 Ordnungswidrigkeiten
  14. § 9 Übergangsbestimmungen
  15. § 10 Außerkrafttreten