Gesetze / GenDG · BGBl I 2009, 2529 (3672)

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen

27 Normen · ausgefertigt 31.07.2009 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zweck des Gesetzes
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Benachteiligungsverbot
  7. § 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
  8. § 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
  9. Abschnitt 2 · Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
  10. § 7 Arztvorbehalt
  11. § 8 Einwilligung
  12. § 9 Aufklärung
  13. § 10 Genetische Beratung
  14. § 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
  15. § 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
  16. § 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
  17. § 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
  18. § 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
  19. § 16 Genetische Reihenuntersuchungen
  20. Abschnitt 3 · Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
  21. § 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
  22. Abschnitt 4 · Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
  23. § 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
  24. Abschnitt 5 · Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
  25. § 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
  26. § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
  27. § 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
  28. § 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  29. Abschnitt 6 · Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
  30. § 23 Richtlinien
  31. § 24 (weggefallen)
  32. Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  33. § 25 Strafvorschriften
  34. § 26 Bußgeldvorschriften
  35. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  36. § 27 Inkrafttreten