Gesetze / GewAbfV 2017 · BGBl I 2017, 896
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
16 Normen · ausgefertigt 18.04.2017 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Gewerbliche Siedlungsabfälle
- § 3 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
- § 4 Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen
- § 4a Umgang mit verpackten Bioabfällen
- § 5 Gemeinsame Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen
- § 6 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
- § 7 Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden
- Abschnitt 3 · Bau- und Abbruchabfälle
- § 8 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
- § 9 Vorbehandlung und Aufbereitung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
- Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften
- § 10 Eigenkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
- § 11 Fremdkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
- § 12 Betriebstagebuch
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Übergangsvorschrift
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Technische Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen