Gesetze / GewSchG · BGBl I 2001, 3513

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

7 Normen · ausgefertigt 11.12.2001 · Änderungen

  1. § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
  2. § 1a (zukünftig in Kraft)
  3. § 1b Aufgaben der Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung
  4. § 1c (zukünftig in Kraft)
  5. § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
  6. § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
  7. § 4 Strafvorschriften