Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
GntDSVVDV 2024§ 20 Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.