Gesetze / GwG 2017 · BGBl I 2017, 1822

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

73 Normen · ausgefertigt 23.06.2017 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
  5. § 3 Wirtschaftlich Berechtigter
  6. § 3a Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse
  7. Abschnitt 2 · Risikomanagement
  8. § 4 Risikomanagement
  9. § 5 Risikoanalyse
  10. § 6 Interne Sicherungsmaßnahmen
  11. § 7 Geldwäschebeauftragter
  12. § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  13. § 9 Gruppenweite Pflichten
  14. Abschnitt 3 · Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
  15. § 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
  16. § 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
  17. § 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
  18. § 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
  19. § 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
  20. § 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
  21. § 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
  22. § 15a Verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von einer selbst gehosteten oder an eine selbst gehostete Adresse
  23. § 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
  24. § 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
  25. § 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung
  26. Abschnitt 4 · Transparenzregister
  27. § 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
  28. § 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
  29. § 19a Angaben zu Immobilien
  30. § 19b Erfassung und Zuordnung von Immobilien
  31. § 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
  32. § 20a Automatische Eintragung für Vereine
  33. § 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
  34. § 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
  35. § 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
  36. § 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
  37. § 23b Meldung von Unstimmigkeiten bei der Zuordnung von Immobilien
  38. § 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
  39. § 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
  40. § 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
  41. § 26a Abruf durch bestimmte Behörden
  42. Abschnitt 5 · Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  43. § 27 Zentrale Meldestelle
  44. § 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
  45. § 28a Unterrichtung des Deutschen Bundestages
  46. § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  47. § 30 Analyse von Meldungen und Informationen
  48. § 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
  49. § 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
  50. § 32a Datenübermittlung an Europol
  51. § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  52. § 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
  53. § 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
  54. § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
  55. § 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
  56. § 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
  57. § 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
  58. § 39 Errichtungsanordnung
  59. § 40 Sofortmaßnahmen
  60. § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
  61. § 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  62. Abschnitt 6 · Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
  63. § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
  64. § 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
  65. § 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
  66. § 46 Durchführung von Transaktionen
  67. § 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
  68. § 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit
  69. § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
  70. Abschnitt 7 · Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
  71. § 50 Zuständige Aufsichtsbehörde
  72. § 51 Aufsicht, Verordnungsermächtigung
  73. § 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
  74. § 52 Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
  75. § 53 Hinweise auf Verstöße
  76. § 54 Verschwiegenheitspflicht
  77. § 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  78. § 56 Bußgeldvorschriften
  79. § 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
  80. § 58 (weggefallen)
  81. § 59 Übergangsregelung
  82. Anlage 1 (zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko
  83. Anlage 2 (zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell höheres Risiko