Gesetze / Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung GüLogFachwBAProFV § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,2.„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,3.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.